Trinkwasserschutzzonenverordnung wird nun doch Thema im Landtag
Das Anhörungsverfahren für die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke wird nun doch noch in dieser Legislaturperiode Thema im Landtag.
In den letzten Plenarsitzungen der 5. Wahlperiode in der nächsten Woche thematisiert Sabine Berninger die angekündigte Fristverlängerung mittels einer mündlichen Anfrage. „Es geht mir darum, dass sich die Landesregierung verbindlich dazu äußert, ob eine Änderung des Verfahrens mitten im Verfahren verwaltungsverfahrensrechtlich sicher ist oder ob ein Verfahrensfehler geltend gemacht werden kann. Es ist ja nicht auszuschließen, dass sich Betroffene bzw. Verfahrensbeteiligte gerichtlich gegen die Festsetzung wehren. Das könnte beispielsweise auch die ThüWa GmbH sein im Falle einer Veränderung der Rechtsverordnung zu Ungunsten Erfurts.“
Das Anhörungsverfahren für die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke wird nun doch noch in dieser Legislaturperiode Thema im Landtag.
In den letzten Plenarsitzungen der 5. Wahlperiode in der nächsten Woche thematisiert Sabine Berninger die angekündigte Fristverlängerung mittels einer mündlichen Anfrage. „Es geht mir darum, dass sich die Landesregierung verbindlich dazu äußert, ob eine Änderung des Verfahrens mitten im Verfahren verwaltungsverfahrensrechtlich sicher ist oder ob ein Verfahrensfehler geltend gemacht werden kann. Es ist ja nicht auszuschließen, dass sich Betroffene bzw. Verfahrensbeteiligte gerichtlich gegen die Festsetzung wehren. Das könnte beispielsweise auch die ThüWa GmbH sein im Falle einer Veränderung der Rechtsverordnung zu Ungunsten Erfurts.“
Auch eine aktuelle Stunde "Trinkwasserschutz sichern - Lasten gerecht verteilen." hat die Fraktion DIE LINKE. zum Thema eingereicht.
„Selbstverständlich ist der Trinkwasserschutz zu sichern, aber die dadurch entstehenden Belastungen müssen ausgeglichen verteilt werden. Und das ist in diesem Verfahren eben bisher nicht vorgesehen. Im Gegenteil sollen im Einzugsgebiet betroffene GrundstückseigentümerInnen neben teils überzogenen Verboten und Genehmigungstatbeständen beispielsweise noch doppelt belastet werden dadurch, dass biologische Kleinkläranlagen errichtet werden müssen, die in wenigen Jahren durch den Zwangsanschluss überflüssig sind.“, so Berninger und Kuschel.
Für Interessierte bietet Sabine Berninger auf
www.sabine-berninger.de/trinkwasserschutzzone.htm eine Sammlung an Informationen und Argumenten, „die Betroffene für ihre Einwendungen nutzen können. Copy and paste sind ausdrücklich erwünscht, aber auch Berichtigungen (bitte an berninger@die-linke-thl.de), falls ich als ‚Fachfremde‘ doch den einen oder anderen Sachverhalt fachlich nicht ganz korrekt formuliert habe.“
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Berninger Erfurt, den 10.07.2014