Trinkwasserschutzzonenverordnung: Landesregierung hält Fristverlängerung für rechtssicher und sieht keine Verfahrensmängel

Sabine Berninger
Pressemitteilungen

Auf den Termin der ortsüblichen Bekanntmachung komme es nicht an, so Staatssekretär Richwien in der Antwort auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger während der Landtagssitzung am 18. Juli 2014.

Auf den Termin der ortsüblichen Bekanntmachung komme es nicht an, so Staatssekretär Richwien in der Antwort auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger während der Landtagssitzung am 18. Juli 2014. Die Landesregierung sieht keine rechtlichen Bedenken gegen die Art der Fristverlängerung, die erst nach Ablauf der ursprünglichen Frist am 15. Juli ortsüblich (in den Amtsblättern) bekannt gemacht werden kann. Alle bis zum 30. November 2014 eingehenden Bedenken und Einwände seien in das Verfahren einzubeziehen, auch die zwischen dem 15. Juli und dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung eingehenden.

"Sie sieht leider auch keinerlei Anlass für aufsichtliche Maßnahmen zur Aussetzung des Verfahrens. Was ich nach der Debatte während der aktuellen Stunde nicht nachvollziehen kann.", so Sabine Berninger. "Deshalb sollten die Betroffenen weiter Druck machen, ihre Bedenken und Änderungsvorschläge formulieren und einsenden sowie die mittlerweile gestartete Petition mit ihrer Unterschrift unterstützen."

Die Antwort kann noch bis etwa Mitte August hier online angeschaut/gehört werden: http://plenumonline.fem.tu-ilmenau.de/thueringen/flvplayer.aspx?videotop=36&videonumber=4