Gepfändete Girokonten bis Ende Dezember in Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) umgewandeln

Ina Leukefeld, Arbeitsmarktpolitische Sprecherin

Das sog. P-Konto wird ab Januar 2012 unabdingbarer Bestandteil im Leben überschuldeter Menschen sein müssen! Wenn gepfändete Girokonten nicht bis Ende Dezember in Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) umgewandelt werden, ist mit dem Jahreswechsel der bisherige Pfändungsschutz futsch, selbst wenn Lohnleistungen oder Lohnersatzleistungen gezahlt werden. Darauf macht Ina Leukefeld , arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag aufmerksam.

Das sog. P-Konto wird ab Januar 2012 unabdingbarer Bestandteil im Leben überschuldeter Menschen sein müssen! Wenn gepfändete Girokonten nicht bis Ende Dezember in Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) umgewandelt werden, ist mit dem Jahreswechsel der bisherige Pfändungsschutz futsch, selbst wenn Lohnleistungen  oder Lohnersatzleistungen gezahlt werden. Darauf macht Ina Leukefeld , arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag aufmerksam.
"Der Schutz für Kontoguthaben und auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld wird künftig nur noch auf dem P-Konto gewährt. Schuldner müssen schnell selbst aktiv werden, wenn sie Unpfändbares aus Einkommen, Renten oder Sozialleistungen vor dem Zugriff der Gläubiger schützen wollen" warnt Ina Leukefeld, MdL. Wer bis zum Jahreswechsel  kein solches P- Konto eingerichtet hat, der läuft Gefahr, dass er  sofort  nach Jahreswechsel aller Beträge, die über der Pfändungsfreigrenze – die aktuell bei 1030,00 € netto -  liegen,  verlustig gehen.  Das Konto kann im ungünstigsten Falle sogar  völlig "abgeräumt" werden.

Bankkunden, für die dieser Hinweis existenziell wichtig und deshalb gesetzlich vorgeschrieben wurde, gehören offensichtlich  nicht zu den beliebten und ertragreichen Kunden einer Bank oder Sparkasse. Das sind die Bankkunden, deren Girokonto von der Kontopfändung ihrer Gläubiger bedroht wird oder die bereits eine Kontopfändung auf ihrem Konto vorliegen haben.

Leukefeld weist nachdrücklich darauf hin, dass sich diese betroffenen Menschen jetzt kümmern müssen. Bisher konnte eine verschuldete Person über SGB II Sozialleistungen (Hartz IV), Kindergeld oder einer gesetzliche Rente trotz Pfändung oder Kontoüberziehung innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang auf seinem Konto verfügen.

Jetzt seien ab dem 1. Januar 2012 ein Pfändungsschutz und ein Verrechnungsschutz nur dann gewährleistet, wenn vorher ein Pfändungsschutzkonto bei der Bank oder Sparkasse eingerichtet wurde. Wichtig ist: Jeder Kontoinhaber hat einen Anspruch auf die Umwandlung seines Girokontos in ein sogenanntes P-Konto habe. Wenn also Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner bestehen oder wer für Dritte  bestimmte Sozialleistungen entgegennimmt, für den gelten die seit dem 1. Juli 2011 erhöhten Freibeträge. Bei einem unterhaltsberechtigten Ehepartner und zwei Kindern beträgt der Freibetrag unter Einschluss des Kindergeldes z. B.  2.215,57. Diese Bescheinigungen nach § 850k ZPO können beispielsweise Familienkassen, Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger ausstellen.